ZAHNARZTPRAXIS DR. LIEBIG MSC & DR. MEYER SPEZIALPRAXIS PARODONTOLOGIE
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Verhalten nach Zahnfleischoperationen

Wurden operative Maßnahmen am Zahnfleisch, wie z. B. eine Zahnfleischtransplantation vorgenommen, so gilt auch hier absolutes Putzverbot in dem betroffenen Areal. Hier darf nur mit der Mundspülung gereinigt werden. Diese wirkt dort als chemische Zahnbürste.

 

Die mechanische Zahnpflege im Operationsgebiet darf erst nach Anweisung durch den Arzt wiederaufgenommen werden. Dies kann frühestens nach einer Woche sein. Auch hier sind dann nur weiche Zahnbürsten z. B. von Meridol (R) anzuwenden. Ansonsten gilt die Anwendung der Mundspülung und die Zahnpflege mit Zahnbürste und Hilfsmitteln in den nicht betroffenen Bereichen des Gebisses.

Kurz nach der Parodontitisbehandlung

Obwohl die dauerhafte intensive Zahnpflege so wichtig ist, sollen nach der Intensivtherapie die betreffenden Zahnfleischareale nicht mit der Zahnbürste in Kontakt kommen. Die Mundspülung reicht hier vollständig aus. Das Gewebe ist gereizt und braucht zur Heilung Ruhe. In den anderen unbehandelten Bereichen darf natürlich weiter geputzt werden. In den betroffenen Arealen darf nach etwa 3 Tagen vorsichtig die Zahnpflege mit weichen Zahnbürsten z. B. von Meridol (R) wiederaufgenommen werden.

 

Kein Alkohol, Kaffee oder Tee. Wenn möglich nicht rauchen.

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Zahnärzte Dr. MSc. Justus Liebig und Dr. Susanne Meyer (C) Alle Kassen
Termine: Tel. 030 / 3215555
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